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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – CAMP and SNOW

 

Stand: 15.01.2026

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der CAMP and SNOW(nachfolgend „Event“), veranstaltet durch:

 

calwen.berg GmbH

Kälberberg 4b, 96155 Buttenheim

Deutschland

E-Mail: camp@calwenberg.com

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

 

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Event CAMP and SNOW, insbesondere für Anmeldung, Teilnahme, Durchführung sowie damit verbundene Leistungen.

 

(2) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

 

 

2. Vertragsschluss / Anmeldung

 

 

(1) Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung.

 

(2) Der Teilnehmer gibt durch die Anmeldung (z. B. über Ticketkauf / Buchungsfunktion) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.

 

(3) Der Vertrag kommt zustande mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter oder mit erfolgreicher Zahlungsabwicklung.

 

 

 

3. Teilnahmegebühr / Zahlungsbedingungen

 

 

(1) Mit Anmeldung ist die jeweils ausgewiesene Teilnahmegebühr fällig.

 

(2) Die Teilnahme am Event ist nur nach vollständigem Zahlungseingang zulässig.

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei ausbleibender oder rückabgewickelter Zahlung von der Teilnahme auszuschließen.

 

 

 

4. Leistungsumfang / Änderungen

 

 

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (Website, Buchungsbestätigung, Programminformationen).

 

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Programminhalte, Ablauf, Orte oder Uhrzeiten aus sachlichen Gründen zu ändern, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und den Gesamtcharakter des Events nicht wesentlich verändert.

 

(3) Ein Anspruch auf Durchführung einzelner Programmpunkte zu bestimmten Zeiten oder mit bestimmten Personen/Partnern besteht nicht.

 

 

 

5. Teilnahmevoraussetzungen / Eigenverantwortung

 

 

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen, und dass er die mit dem Event verbundenen typischen Risiken, insbesondere im alpinen Umfeld, kennt.

 

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sofern diese der ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherheit dienen.

 

(4) Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche persönliche Ausrüstung (z. B. geeignete Winterkleidung, Ski-/Snowboard-Ausrüstung, Helm) sowie ggf. Sicherheitsstandards eingehalten werden.

 

 

 

6. Ski-/Sportaktivitäten: besondere Risiken / Haftungsabgrenzung

 

 

(1) Das Event findet in einem Umfeld statt, das typischerweise mit erhöhten Risiken verbunden ist (u. a. Schnee, Eis, niedrige Temperaturen, alpine Lage, wechselnde Witterungsbedingungen).

 

(2) Skifahren, Snowboarden und ähnliche sportliche Aktivitäten sind eigenverantwortliche Tätigkeiten des Teilnehmers und erfolgen insbesondere nicht als Unterricht, geführte Tour oder unter dauerhafter Aufsicht des Veranstalters, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

(3) Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es insbesondere zu folgenden typischen Ereignissen kommen kann:

 

  • Stürze / Kollisionen (mit Personen oder Gegenständen)

  • Verletzungen (z. B. Prellungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, Schnittverletzungen)

  • Unfälle auf Skipisten, Wegen, Treppen, Parkflächen

  • Ausrutschen/Stürze auf Eis, Schnee, Schneehügeln, unebenem Gelände

  • gesundheitliche Risiken durch Kälte, Übermüdung, Alkoholeinfluss

  • Schäden an Ausrüstung / Gegenständen

 

 

Diese Risiken liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, soweit der Veranstalter sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

 

 

7. Haftung des Veranstalters

 

 

 

7.1 Grundsatz

 

 

(1) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Unfälle, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Event entstehen, insbesondere nicht für solche Schäden, die aus typischen Risiken der Veranstaltung resultieren (insbesondere Ski-/Snowboardrisiken, alpine Umgebung, Schnee-/Eisflächen, Ausrutschen, Stürze, Kollisionen).

 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter verursacht werden.

 

(3) Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehen.

 

 

7.2 Haftungsausschluss und -begrenzung

 

 

(1) Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur:

 

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

 

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner des Veranstalters.

 

 

 

8. Freistellung / Haftungsübernahme durch Teilnehmer

 

 

(1) Mit Anmeldung und Zahlung der Teilnahmegebühr erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er die Teilnahme auf eigenes Risiko vornimmt und den Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen freistellt.

 

(2) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche durch schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers (z. B. fahrlässiges oder riskantes Verhalten auf der Skipiste, Missachtung von Regeln, Alkoholeinfluss) verursacht wurden.

 

 

 

9. Versicherungspflicht / Empfehlung

 

 

(1) Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz.

 

(2) Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich mindestens:

 

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung

  • private Haftpflichtversicherung

  • Reise-Rücktrittsversicherung (sofern gebucht)

 

 

 

 

10. Rücktritt / Stornierung / Nichtanreise

 

 

(1) Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist nur nach Maßgabe der gesonderten Refund Policy / Stornobedingungenmöglich, sofern diese veröffentlicht und Bestandteil der Buchung sind.

 

(2) Bei Nichtanreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

(3) Der Veranstalter kann Teilnehmer aus wichtigem Grund ausschließen (z. B. erhebliche Störung, Gefährdung anderer, Alkoholexzess, Regelverstöße). In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

 

 

11. Absage / Änderungen / Abbruch durch den Veranstalter (inkl. Mindestteilnehmerzahl)

 

 

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung jederzeit abzusagen, zu verschieben, inhaltlich anzupassen oder abzubrechen, insbesondere wenn:

 

  • die für die Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

  • extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. Sturm, Lawinenwarnstufe, Eisregen, Unwetter),

  • behördliche Anordnungen, Sperrungen oder sicherheitsrelevante Einschränkungen eintreten,

  • höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände vorliegen, die eine sichere oder wirtschaftlich zumutbare Durchführung unmöglich machen.

 

 

(2) Eine Absage nach Absatz (1) kann durch den Veranstalter bis spätestens 5 (fünf) Tage vor Veranstaltungsbeginnerklärt werden.

 

(3) Im Fall einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird dem Teilnehmer die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet, abzüglich einer ggf. angefallenen Ticketservice-Gebühr („Ticket Service Charge“) bzw. Zahlungsabwicklungsgebühr, soweit diese vom Ticket-/Zahlungsdienstleister einbehalten wurde oder nicht rückerstattungsfähig ist.

 

(4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Skipass-, Ausrüstungs- oder sonstigen Folgekosten, sofern der Veranstalter die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

(5) Der Teilnehmer wird über die Absage unverzüglich informiert. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums, in der Regel binnen 14 Tagen nach Absage.

 

 

 

12. Foto-/Videoaufnahmen

 

 

(1) Während des Events können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden.

 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass diese Aufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, Website und Werbung genutzt werden dürfen.

 

(3) Der Teilnehmer kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund widersprechen; der Widerspruch ist vor Ort und/oder schriftlich an camp@calwenberg.com zu richten.

 

 

 

13. Datenschutz

 

 

Es gilt die Datenschutzerklärung auf campandsnow.com.

 

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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